AGB Getränke Vordermark GmbH & Co. KG

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Einbeziehung
Alle Geschäftsbedingungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.

2. Bestellungen
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regreßansprüche geltend zu machen.

3. Qualität und Gewährleistung
Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50% der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, sowie bei Rückbier kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.

4. Preise und Zahlungen
Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt und zur Zahlung fällig sind.

Für Rücklastschriften wird dem Kunden für die Kosten der Bearbeitung und des Inkassos eine Schadensersatzpauschale in Höhe von Euro 30,- je Einzelfall in Rechnung gestellt.

5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an gelieferten Waren behält der Verkäufer sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokurrentverhältnis vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung erfolgen. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung dritten übereignet werden.

Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im voraus an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.

6. Leergut
Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise überlassen. Für Mehrwegflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet.

7. Kohlensäure
Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem dritten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Flasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.

8. Abrechnungen
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei dem Verkäufer zu erheben. Andernfalls gelten diese als genehmigt, wenn der Verkäufer den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

9. Datenverarbeitung
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein; vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist der Hauptsitz der Betriebsstätte des Verkäufers. Für das Mahnverfahren wird Ibbenbüren als Gerichtsstand vereinbart.

11. Sonstiges
Soweit einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Getränke Vordermark GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 1, 48477 Hörstel

 

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